Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Außerordentliche Verdachtskündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - IWW
§ 280 Abs. 1 BGB, § ... 64 Abs. 1, 2 c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V, § 295 Abs. 1 SGB V, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG, § 286 Abs. 1 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 1 EFZG, § 249 BGB, § 254 BGB, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Verdachtskündigung bei Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 626
Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Detektivkosten; außerordentliche Verdachtskündigung; Außerordentliche Verdachtskündigung; Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 626
Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Detektivkosten; außerordentliche Verdachtskündigung; Außerordentliche Verdachtskündigung; Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.11.2021 - 5 Ca 98/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Die Umstände, die ihn begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine Kündigung nicht zu rechtfertigen vermöchte (BAG 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 -, Rn. 27, juris).Es geht bei ihr darum, dass der Arbeitnehmer aufgrund des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung und des damit einhergehenden Verlustes der für ein Arbeitsverhältnis vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit einen Eignungsmangel aufweist (BAG 31.01.2019 -2 AZR 426/18-, Rn. 21 ff., juris).
Auch bei einer Verdachtskündigung, bei der es sich nicht um eine Kündigung wegen tatsächlich begangener Pflichtverletzungen handelt, sondern letztlich um eine personenbedingte Kündigung wegen des Verlusts der Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers (BAG 31.01.2019 -2 AZR 426/18- Rn. 21 ff., juris), soll eine Schadensersatzpflicht in Betracht kommen, wenn die Observation vorgelagerte und den Verdacht als Hilfstatsachen begründende Pflichtwidrigkeiten erbracht hat.
- BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12
Schadensersatz - Detektivkosten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Dies soll bei einer auf den Verdacht des Vortäuschens von Arbeitsunfähigkeit gestützten Kündigung etwa der Fall sein, wenn ein Verhalten beobachtet wird, das in einer vom Arbeitnehmer zu vertretenden Art und Weise die Rücksicht auf die Interessen der Arbeitgeberin vermissen lässt, dass es den Verdacht eines Betrugs zu Lasten der Arbeitgeberin (mit-) begründete, d.h. ein vorsätzliches Verhalten vorliegt, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung der Schluss gezogen werden muss, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig (so BAG 26.09.2013 -8 AZR 1026/12-, Rn. 26 ff., juris).Aber auch die Voraussetzungen, unter denen das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.09.2013 -8 AZR 1026/12- im Falle einer Verdachtskündigung eine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers für Detektivkosten annahm, sind nicht erfüllt.
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Um dieser Aufklärung willen wird dem Arbeitgeber die Anhörung abverlangt (BAG 20.03.2014 -2 AZR 1037/12-, Rn. 24, juris).Unerheblich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder nicht (BAG 20.03.2014 -2 AZR 1037/12-, Rn. 14, juris).
- BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20
Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
117 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ausführlich BAG 29.04.2021 -8 AZR 276/20-, Rn. 24 ff., juris) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer letztlich aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Auch der dringende, auf objektive Tatsachen gestützte Verdacht einer solch erheblichen Pflichtverletzung ist "an sich" als Grund für eine außerordentliche Kündigung geeignet (vgl. nur BAG 29.06.2017 -2 AZR 597/16-Rn. 15 ff., juris). - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Der Arbeitgeber kann verdachtserhärtende Tatsachen in den Prozess einführen, die ihm erst nachträglich bekannt geworden sind, der Arbeitnehmer solche, die den Verdacht entkräften (BAG 23.10.2014 -2 AZR 644/13-, Rn. 21, juris). - BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12
Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Einer ergänzenden Anhörung des Arbeitnehmers bedarf es dabei nicht (BAG 23.05.2013 -2 AZR 102/12-, Rn. 28 ff., juris). - LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16
Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2022 - 1 Sa 484/21
Selbst wenn man annimmt, die Verdachtskündigung setze in Fällen, in der sich der Verdacht auf eine Pflichtwidrigkeit bezieht, die im Falle ihres Vorliegens eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen kann und im Rahmen deren Prüfung auch zu entscheiden wäre, ob in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine vorherige Abmahnung erforderlich war, ebenfalls eine solche Prüfung erfordert (so etwa LAG Köln 07.07.2017 -4 Sa 936/16-, Rn. 74, juris), ergibt sich keine andere rechtliche Beurteilung.